coronavirus

Unterstützung in der Krise - viele Ansprechpartner in Brixen

Familien und Einzelpersonen, die von der aktuellen Krise betroffen sind, werden durch verschiedene Organisationen, Ämter und staatliche Maßnahmen unterstützt. BM Peter Brunner: "Ausschlaggebend ist die jeweilige persönliche Situation".

Von Willy Vontavon

Familien oder Einzelpersonen, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise von finanziellen Engpässen betroffen sind, werden in Brixen von diversen Ansprechpartnern aufgefangen und unterstützt. Bürgermeister Peter Brunner unterstreicht, dass die jeweilige Lebenssituation bei der Abklärung der Möglichkeiten ausschlaggebend ist und in jedem Einzelfall verschiedene Umstände berücksichtigt werden müssen. So sind die Lebensmittelgutscheine, die die Gemeinde zurzeit ausgibt, ausschließlich gedacht als erste, dringend notwendige Hilfe beim Einkauf von Lebensmitteln und grundlegenden Gütern bei akuten Engpässen, die sich durch die plötzliche Änderung der Einkommenssituation durch den Corona-Notstand ergeben haben. 

Lebensmittelgutscheine

118.633,10 Euro hat die Gemeinde Brixen an staatlichen Geldern erhalten, mit denen Einzelpersonen oder Familien unterstützt werden können, die durch den Corona-Notstand vorübergehend ohne Einkommen sind. Die Zugangsvoraussetzungen wurden vom Südtiroler Gemeindenverband erarbeitet, die nötigen Beschlüsse traf der Brixner Stadtrat bereits am Mittwoch. "Ziel der Gemeinde Brixen ist es, die Zuteilung der Gutscheine so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten und mit der Verteilung so bald als möglich zu beginnen", so Bürgermeister Peter Brunner, "damit prekäre Situationen schnell aufgefangen werden können."

Die Einkaufsgutscheine seien speziell für jene Bürger gedacht, die sich vorübergehend und aufgrund des Notstandes in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die sonst keine Zuwendungen erhalten, so Stadträtin Monika Leitner. Mit den Gutscheinen können die Antragsteller in Geschäften, die sich an der Aktion beteiligen, Lebensmittel, Grundbedarfsgüter, Medikamente und Hygieneprodukte einkaufen. Ausgeschlossen sind Alkohol und Tabakwaren.

Wer darf ansuchen?

Die Einkaufsgutscheine können von Personen beantragt werden, die in der Gemeinde Brixen ansässig sind und sich derzeit aufgrund der Aussetzung der Handels-, Handwerks-, der industriellen oder der freiberuflichen Tätigkeiten sowie der Aussetzung des abhängigen Arbeitsverhältnisses in ernsten finanziellen Engpässen befinden.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Nur ein Mitglied der zusammenlebenden Familie darf den Antrag stellen, der in Form einer Eigenerklärung erfolgt. Die Wahrhaftigkeit der Informationen wird stichprobenartig überprüft.

Drei Wege zum Einkaufsgutschein  

Online

Seit Donnerstag, 9. April 2020, kann um die Lebensmittelgutscheine angesucht werden. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden dann mit einer Kopie des Ausweises an: gutscheine.buonispesa@brixen.it  geschickt. Die Gutscheine werden dann direkt zum Antragsteller nach Hause gebracht.

Telefonisch

Bürger können die Nummern 0472/062146 oder 0472/062031 anrufen. Der Antrag wird von der Gemeinde ausgefüllt, die Gutscheine werden dann direkt nach Hause gebracht. Bei der Übergabe der Gutscheine muss der Antrag unterschrieben und ein Ausweis vorgelegt werden.

Persönlich im Bürgerschalter

Nur falls unbedingt nötig, können die Anträge beim Bürgerschalter von Montag bis Freitag persönlich ausgefüllt und abgegeben werden. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung unter den Rufnummern 0472/062146 oder 0472/062031 nötig.

Wie erhält man die Einkaufsgutscheine? 

Die Einkaufsgutscheine werden dem Antragsteller direkt nach Hause gebracht oder im Bürgerschalter ausgehändigt. Die Gutscheine sind bis einschließlich 30.05.2020 einlösbar.

Die Höhe der zugewiesenen Einkaufsgutscheine hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab, für Einzelpersonen etwa 150 Euro, zusätzliche 100 Euro für jedes weitere Mitglied der Familie bis zu einem  Höchstbetrag von 550 Euro.

Gestern, am ersten Tag der Aktivierung des Dienstes, wurden über 100 telefonische Anfragen beantwortet und einige Dutzend E-Mails bearbeitet. Insgesamt wurden davon ca. 30 Gesuche positiv begutachtet; über den Zivilschutzverein CNSAS wurden die Lebensmittelgutscheine inzwischen bereits zugestellt. Wie vom Stadtrat festgelegt, werden nach einer ersten Analyse der Wirksamkeit der Maßnahme eventuelle Anpassungen der Voraussetzungskriterien evaluiert.

Finanzielle Sozialhilfe

Für jede weitere finanzielle Unterstützung und auch bei Mietbeihilfen ist die finanzielle Sozialhilfe der Bezirksgemeinschaft zuständig. Die Sozialhilfe analysiert die jeweiligen Situationen nach vorgegebenen Kriterien, die Einkommen, Familienzusammensetzung, eigenen Besitz und den der erweiterten Familie mit einbeziehen. Die Entscheidung über die Zuteilung von Beihilfen schließlich berücksichtigen auch die jeweiligen Lebensumstände und sind oft Grenzsituationen.

Neben den sozialen Hilfeleistungen der Bezirksgemeinschaft hat die Landesregierung ein zusätzliches Kriseninterventionspaket geschnürt. So beispielsweise können die Wobi-Mieten im Bedarfsfall gestundet werden. Über die Banken gibt es Familien- und Arbeitnehmersofortkredite, die dann greifen, wenn die nötigen Ersparnisse fehlen. Ihr Ziel ist es, Einkommensverluste durch Arbeitslosigkeit oder Lohnausgleichsmaßnahmen zu überbrücken.

Auskünfte darüber, wer der jeweils richtige Ansprechpartner für Hilfszuwendungen ist, gibt die Finanzielle Sozialhilfe der Bezirksgemeinschaft unter der Nummer Tel. 0472 270411.

10. April 2020