LPA

Kindergarten: Bis 15. Dezember um Eintragung in Rangordnung ansuchen!

Ab sofort und bis spätestens 15. Dezember kann in der Landespersonalabteilung um Aufnahme in die Rangordnung für Kindergärtnerinnen oder Pädagogischen Mitarbeiterinnen angesucht werden.

Von Willy Vontavon

Wer als Kindergärtnerin, als Kindergärtner, als Pädagogische Mitarbeiterin oder als Pädagogischer Mitarbeiter an einem Landeskindergarten in Südtirol arbeiten möchte und über die vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen verfügt, kann sich in die jährlichen Rangordnungen eintragen lassen.

Der Einreichtermin für die Eintragung in die befristete Rangordnung für Kindergärtnerinnen oder Pädagogischen Mitarbeiterinnen für das nächste Kindergartenjahr 2020/21 wurde auf den 15. Dezember (12 Uhr) für das darauffolgende Kindergartenjahr vorverlegt. Darauf weißt die für Kindergarten- und Integrationspersonal zuständige Dienststelle im Landesamt für Kindergarten- und Schulpersonal hin. 

Nähere Informationen gibt es auf den Webseiten des Landes zum Personal unter Aufnahme in den Landesdienst über Rangordnungen.

10. Oktober 2019